AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 22. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen im Onlineshop sowie für individuell vereinbarte Caterings, Fingerfood Buffets, Foodboxen, Suppen, Mittagslunch ab zehn Personen, Menüs, Getränke und ergänzende Leistungen von Lehmüse.
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Vertragspartner ist Stefan Lehmann, handelnd unter Lehmüse, Bergmannstraße 21, 01309 Dresden, E-Mail fingerfood@lehmuese.de, nachfolgend Lehmüse genannt.
1.2 Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Lehmüse ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Darstellungen im Onlineshop, auf der Website, in sozialen Medien und in Werbemitteln sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang der Bestellung. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Zahlungsbestätigung oder Ausführung der Bestellung zustande.
2.2 Bei individuellen Caterings kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und Lehmüse den Auftrag bestätigt. Maßgeblich sind das bestätigte Angebot, die Auftragsbestätigung und diese AGB.
2.3 Schreib-, Druck- und Rechenfehler dürfen vor Vertragsschluss korrigiert werden. Nach Vertragsschluss kann eine Korrektur nur im gegenseitigen Einvernehmen oder nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
2.4 Abbildungen dienen der Veranschaulichung. Handwerklich hergestellte Speisen und Naturprodukte können in Form, Farbe, Größe und Dekoration angemessen abweichen, sofern die vereinbarte Qualität und der Charakter der Leistung erhalten bleiben.
3 Leistungsumfang und Mindestmengen
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, insbesondere Equipment, Gläser, Beschilderung, Aufbau, Servicepersonal, Sonderfahrten und zusätzliche Abholungen, sind nicht im Preis enthalten.
3.2 Mittagslunch wird als gemeinsames Catering oder Buffet ab zehn Personen angeboten. Einzelne Mittagsgerichte oder tägliche Einzelbelieferungen sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich bestätigt wurden.
3.3 Änderungen der Speisenauswahl, Personenzahl, Lieferzeit oder Zusatzleistungen bedürfen der Bestätigung durch Lehmüse. Erhöhungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Produktions- und Lieferkapazität möglich. Reduzierungen gelten hinsichtlich des reduzierten Teils als Teilstornierung nach Ziffer 10.
4 Preise und Zahlung
4.1 Gegenüber Verbrauchern sind die im Onlineshop und in Angeboten genannten Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer maßgeblich. Gegenüber Unternehmern weist das Angebot aus, ob Preise netto oder brutto angegeben sind. Liefer-, Abhol-, Service-, Miet- und Sonderkosten werden gesondert ausgewiesen.
4.2 Im Onlineshop gelten die dort angebotenen Zahlungsarten und Fälligkeiten. Bei individuellen Cateringaufträgen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Anzahlung von 50 Prozent des Gesamtauftragswertes innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens zum vereinbarten Leistungsbeginn fällig.
4.3 Lehmüse kann nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens verlangen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
5 Angaben und Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde teilt Lehmüse rechtzeitig die vollständige Liefer- und Rechnungsadresse, das Datum, die gewünschte Bereitstellungszeit, die Personenzahl, den benötigten Leistungsumfang, einen erreichbaren Ansprechpartner und eine Mobiltelefonnummer mit.
5.2 Der Kunde informiert vor Vertragsschluss über Zufahrtsbeschränkungen, Parkregelungen, Treppen, fehlende Aufzüge, lange Transportwege, Sicherheitsvorgaben und feste Zugangszeiten. Er stellt einen geeigneten, rechtlich zulässigen Stellplatz in zumutbarer Nähe sowie freien Zugang zum Übergabe- und Aufbauort bereit. Gebühren und zusätzlicher Aufwand, die nicht im Angebot berücksichtigt werden konnten, dürfen nach vorheriger Information angemessen berechnet werden.
5.3 Benötigt der Aufbau Tische, Strom, Wasser oder Kühlmöglichkeiten, stellt der Kunde diese nur dann bereit, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vorgesehen ist. Der Aufbauort muss zum vereinbarten Zeitpunkt frei und nutzbar sein.
5.4 Allergien und besondere Ernährungsanforderungen sind vor Vertragsschluss konkret mitzuteilen. Angaben zu Allergenen beziehen sich auf die verwendeten Rezepturen. Ein vollständiger Ausschluss unbeabsichtigter Spuren kann nur geschuldet werden, wenn Lehmüse dies ausdrücklich bestätigt hat.
6 Lieferung Aufbau und Übergabe
6.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes steht, bezeichnet die vom Kunden gewünschte Uhrzeit den Zeitpunkt, zu dem die Speisen bereitstehen oder das Buffet nutzbar sein soll. Lehmüse darf bis zu 60 Minuten früher eintreffen. Für Fingerfood Buffets sind regelmäßig 30 bis 45 Minuten Aufbauzeit vorgesehen.
6.2 Ein genauer Lieferzeitpunkt ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurde. Vereinbarte Zeitfenster bleiben verbindlich. Lehmüse informiert den Ansprechpartner unverzüglich über absehbare erhebliche Verzögerungen.
6.3 Der Kunde sorgt dafür, dass die Lieferung am vereinbarten Ort entgegengenommen werden kann. Ist niemand erreichbar oder der Zugang nicht möglich, bleibt die Vergütung für die ordnungsgemäß bereitgestellte Leistung fällig. Eine erneute Anfahrt oder Wartezeit kann nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
6.4 Mit der Übergabe der Speisen geht die Verantwortung für sachgerechte Lagerung, Temperaturführung und rechtzeitigen Verzehr auf den Kunden über, soweit Lehmüse nicht ausdrücklich die weitere Betreuung übernommen hat.
7 Getränke Kaffee Tee und Gläser
7.1 Getränke können nach Verfügbarkeit angeboten werden. Säfte, Mineralwasser und Softgetränke werden grundsätzlich in kleinen Flaschen je Person bereitgestellt.
7.2 Gläser gehören nicht zum regulären Bestand und werden grundsätzlich nicht angeboten. Kaffee und Tee können auf Anfrage gesondert angeboten werden. Benötigtes Zubehör und Serviceleistungen müssen im Angebot ausdrücklich aufgeführt sein.
8 Equipment Beschilderung und Rückgabe
8.1 Equipment ist nur enthalten, wenn es im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist. Verfügbar sind je nach Bestand insbesondere Teller, kleine Gabeln und Löffel, große Teller und Besteck. Beschilderungen und Speisenschilder werden nur nach gesonderter Anfrage und Bestätigung bereitgestellt.
8.2 Übergebenes Equipment wird in einer Equipmentliste dokumentiert. Der Kunde prüft die Liste bei Übergabe auf erkennbare Abweichungen und meldet diese unverzüglich.
8.3 Von der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe verwahrt der Kunde das Equipment sorgfältig und schützt es vor Verlust, Diebstahl, Witterung und unsachgemäßer Nutzung. Das Equipment ist vollständig, grob von Speiseresten befreit und transportbereit zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen.
8.4 Fehlende, zerbrochene oder über die gewöhnliche Abnutzung hinaus beschädigte Gegenstände werden nach dem tatsächlichen Reparaturaufwand oder dem angemessenen Wiederbeschaffungswert berechnet. Die dokumentierte Equipmentliste ist Grundlage der Rückzählung.
9 Rückholung und Selbstzurückgabe
9.1 Bei Lieferungen von Montag bis Donnerstag erfolgt die Rückholung grundsätzlich am folgenden Kalendertag. Bei Lieferungen am Freitag oder Samstag erfolgt sie grundsätzlich am folgenden Montag. Fällt der Rückholtag auf einen Feiertag oder Schließtag, erfolgt die Rückholung am nächsten regulären Betriebstag.
9.2 Lehmüse führt sonntags weder Lieferungen noch Rückholungen durch. Eine Rückholung am Veranstaltungstag ist nicht Bestandteil des regulären Ablaufs und nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
9.3 Der Kunde stellt das Equipment zum abgestimmten Rückholzeitraum vollständig und zugänglich bereit. Ist die Rückholung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden nicht möglich, kann Lehmüse eine weitere Anfahrt nach tatsächlichem Aufwand berechnen.
9.4 Nach Abstimmung kann der Kunde das Equipment selbst an der Betriebsstätte Dornblüthstraße 20, 01277 Dresden, zurückgeben. Eine Ablage an der Rampe gilt nur dann als Rückgabe, wenn Ort und Zeitpunkt zuvor vereinbart wurden.
10 Stornierung und Teilstornierung
10.1 Stornierungen sind an stornierung@lehmuese.de zu richten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs. Als Leistungsbeginn gilt die bestätigte Lieferzeit oder, wenn ein früherer Aufbau vereinbart ist, der Beginn des Aufbaus.
| Auftragswert | Zeitpunkt | Stornopauschale |
|---|---|---|
| Bis 500 Euro | Mehr als 48 Stunden vor Leistungsbeginn | Kostenfrei |
| Bis 500 Euro | 48 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn | 100 Prozent |
| Über 500 Euro | Mehr als fünf Kalendertage vor Leistungsbeginn | Kostenfrei |
| Über 500 Euro | Fünf Kalendertage oder weniger, aber mehr als 48 Stunden vor Leistungsbeginn | 50 Prozent |
| Über 500 Euro | 48 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn | 100 Prozent |
10.2 Grundlage der Pauschale ist der vereinbarte Gesamtauftragswert einschließlich Umsatzsteuer. Gesondert ausgewiesene Liefer-, Abhol- und Servicepauschalen werden nicht berechnet, soweit die entsprechenden Leistungen infolge der Stornierung nicht anfallen.
10.3 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornopauschale angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Lehmüse kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Lehmüse berücksichtigt ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten.
10.4 Für eine Reduzierung der Personenzahl, Menge oder gebuchten Leistungen gelten die Regelungen für den Wert des entfallenden Leistungsteils entsprechend.
11 Mängel und Reklamationen
11.1 Der Kunde soll die Lieferung bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel prüfen und Abweichungen möglichst sofort melden, damit Lehmüse Abhilfe schaffen kann. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch eine verspätete Meldung nicht ausgeschlossen.
11.2 Bei einem berechtigten Mangel kann Lehmüse nach den gesetzlichen Vorschriften nacherfüllen. Ist eine rechtzeitige Nacherfüllung nicht möglich oder schlägt sie fehl, bestehen die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt und gegebenenfalls Schadensersatz.
12 Haftung
12.1 Lehmüse haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lehmüse.
13 Höhere Gewalt
13.1 Kann eine Leistung aufgrund eines bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von Lehmüse nicht zu vertretenden Ereignisses vorübergehend nicht oder nur verspätet erbracht werden, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Dazu zählen insbesondere behördliche Anordnungen, erhebliche Verkehrssperrungen, Streik, Ausfall der Energieversorgung und vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Lehmüse.
13.2 Lehmüse informiert den Kunden unverzüglich und bietet, soweit möglich, eine zumutbare Ersatzlösung oder Terminverschiebung an. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder eine Verschiebung unzumutbar, können beide Seiten den betroffenen Leistungsteil beenden. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lehmüse, soweit dies nach ihrer Übergabe und bestimmungsgemäßen Verwendung möglich ist. Miet- und Mehrwegequipment bleibt stets Eigentum von Lehmüse.
15 Gutscheine
15.1 Gutscheine können, soweit auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist, im Onlineshop eingelöst werden. Sie sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
15.2 Gutscheine können nicht zum Kauf weiterer Gutscheine verwendet werden. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Guthabens ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht. Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten.
15.3 Gutscheine sind übertragbar. Lehmüse kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten, sofern keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von einer fehlenden Berechtigung besteht.
16 Widerrufsrecht
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht und die gesonderte Widerrufsbelehrung im Onlineshop. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei individuell angefertigten Waren, schnell verderblichen Lebensmitteln sowie bei der Lieferung von Speisen und Getränken oder weiteren Freizeitdienstleistungen, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 BGB erfüllt sind.
17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://shop.lehmuese.de/datenschutzerklaerung abrufbar.
18 Streitbeilegung
Lehmüse ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.